TÜV-Protokolle der MessgerÄte
Die am 22. März 2010 in Kraft getretene Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) fordert gemäß § 13 Absatz 3, dass die für die Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen eingesetzten Messeinrichtungen halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu überprüfen sind.
Nachfolgend können Sie die letzten TÜV Protokolle der Messgeräte unseres Betriebes einsehen.
1. Messgerät Rauchgasanalysecomputer Testo 330-2 LL
2. Messgerät Rauchgasanalysecomputer MRU Spectra Plus
3. Messgerät Rauchgasanalysecomputer Testo 380
4. Rußpumpe Wöhler Rußpumpe 20306
5. Rußpumpe Wöhler Rußpumpe 31817
6. Holzfeuchtemessgerät Testo 606-2